
Ein gutes Temporärbüro klärt vor jedem Einsatz Aufgaben und Gefahren, zahlt mindestens die Löhne aus dem GAV Personalverleih oder dem Branchen-GAV und weist seine Stundensätze offen aus. Auch während des Einsatzes bleibt eine Ansprechperson erreichbar.
Ob ein Anbieter diese Punkte erfüllt, lässt sich vor dem ersten Vertrag prüfen. Die passenden Fragen für Einsatzbetriebe und Stellensuchende stehen in den beiden Checklisten weiter unten, und am Beispiel des Baugewerbes zeigt sich, warum Branchenwissen bei der Auswahl zählt.
Ein Temporärbüro stellt Arbeitskräfte selbst an und überlässt sie für eine begrenzte Zeit einem anderen Betrieb. Rechtlich heisst das Personalverleih. Davon getrennt ist die Arbeitsvermittlung: Dort sucht das Büro eine Person, die der Betrieb danach selbst fest anstellt. Beides regelt das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), und für beides braucht es eine Bewilligung.
Beim Verleih entsteht ein Dreieck. Das Temporärbüro ist Arbeitgeber und zahlt den Lohn, während der Einsatzbetrieb die Arbeit vorgibt und die Person vor Ort instruiert. Die temporär angestellte Fachkraft wiederum hat ihren schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Temporärbüro, nicht mit dem Betrieb, in dem sie arbeitet.
Je nach Auftrag übernimmt das Temporärbüro:
Für Temporärarbeitende gilt der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Er ist seit 2012 in Kraft und erfasst grundsätzlich alle Personen, die ein Betrieb mit Verleihbewilligung einsetzt. Geregelt sind darin unter anderem Mindestlöhne, eine obligatorische Krankentaggeldversicherung und Beiträge an die Weiterbildung. In Hochlohnregionen, zu denen etwa die Kantone Zürich und Basel-Stadt gehören, liegen die Mindestlöhne höher.
Strenger wird es, wenn der Einsatzbetrieb einem allgemeinverbindlich erklärten Branchen-GAV untersteht. Dann muss das Temporärbüro dessen Bestimmungen über Lohn und Arbeitszeit einhalten, so verlangt es Art. 20 AVG. Im Bauhauptgewerbe ist das der Landesmantelvertrag (LMV). Der aktuelle LMV gilt von 2026 bis Ende 2031 und ist seit dem 1. April 2026 allgemeinverbindlich. Ein temporär eingesetzter Maurer verdient auf der Baustelle also mindestens den LMV-Lohn seiner Lohnklasse, genau wie sein fest angestellter Kollege.
Dazu kommt der flexible Altersrücktritt im Bau. Personalverleiher, die Mitarbeitende in Betriebe unter dem GAV FAR einsetzen, rechnen seit 2006 FAR-Beiträge ab. Liegt ein Stundensatz für Bauarbeiter auffällig tief, lohnt sich die Frage, ob LMV-Lohn und FAR-Beiträge darin enthalten sind.
Mit Temporärpersonal überbrücken Betriebe Engpässe kurzfristig und passen die Personalstärke an die Auftragslage an. Auf dem Bau kommen so für den Rohbau zwei zusätzliche Maurer dazu, für den Innenausbau später Gipser und Plattenleger. Verträge und Lohnadministration bleiben beim Temporärbüro, der Einsatzbetrieb kümmert sich um die Arbeit auf der Baustelle.
Stellensuchende kommen über einen Einsatz oft schneller in einen Betrieb als über eine klassische Bewerbung. Sie lernen den Arbeitsalltag kennen, bevor sie sich festlegen. Passt es für beide Seiten, kann aus dem Einsatz eine Festanstellung werden.
Wie zuverlässig ein Temporärbüro arbeitet, zeigt sich oft erst im Einsatz, wenn am ersten Tag die falsche Person auf der Baustelle steht oder die Lohnabrechnung nicht stimmt. Qualitätslabel helfen, das vorher einzuschätzen, weil eine externe Stelle die Anforderungen prüft.
Der Branchenverband swissstaffing vergibt an seine Mitglieder ein Qualitätslabel. Das Audit führt die unabhängige Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) durch. Es umfasst:
Für Bildung, Arbeitssicherheit und Sozialversicherungen gilt Nulltoleranz. Wer dort gegen die Mindeststandards verstösst, verliert das Label sofort.
Für die Arbeitssicherheit sind Verleiher und Einsatzbetrieb gemeinsam verantwortlich. Die Suva verlangt vom Temporärbüro unter anderem, die Anforderungen des Einsatzes genau zu klären und die Grundausbildung in Sicherheit sicherzustellen. Mit dem Lernprogramm «Top oder Stopp?» können Temporärarbeitende ihr Wissen für ihre Branche testen. Ein Temporärbüro, das solche Hilfsmittel einsetzt, kann das im Gespräch belegen.
Die Sicherheits-Charta hat die Suva mit Verbänden und Gewerkschaften ins Leben gerufen. Wer sie unterzeichnet, verpflichtet sich, dass Mitarbeitende bei Gefahr «Stopp» sagen dürfen. Das ist eine Selbstdeklaration. Sie zeigt aber, welchen Stellenwert ein Betrieb der Sicherheit gibt.
Speziell im Baugewerbe kommt WORKCONTROL dazu. Die Plattform prüft Unterlagen darauf, ob Mindestlöhne und Sozialabgaben bezahlt wurden, und stellt Badges für den Baustellenzutritt aus. Generalunternehmer sehen so auf einen Blick, ob das eingesetzte Personal validiert ist.
Generalisten decken mit einem breiten Kandidatenpool zwar meist enorm viele Branchen ab, verfügen aber gleichzeitig nicht über die nötigen Detailkenntnisse, die ein spezialisiertes Temporärbüro für das Baugewerbe liefern kann. Denn zwischen einem Gipser, erfahrenen Kranführer und einem Elektroinstallateur liegen grundverschiedene Anforderungen und Aufgaben.
Personalberater in spezialisierten Temporärbüros können die notwendigen Erfordernisse praxisnah einordnen und notwendige Ausweise gezielt prüfen. Sie wissen, welche Qualifikationen für bestimmte Maschinen, Tätigkeiten oder Bauprojekte essenziell sind.
Und sie wissen um branchenspezifische Lohnbedingungen, Sicherheitsvorgaben und besonders wichtige Projektphasen – Einblicke, die Generalisten oft abgehen. Spezialisierte Temporärbüros machen Personalvermittlung also nicht nur meist schneller, sondern vor allem treffsicherer.
Die GEFRA Personal AG mit Sitz in Zürich ist auf Personal für Bau und Gewerbe spezialisiert und vermittelt unter anderem Maurer, Schaler, Plattenleger, Elektriker und Kranführer. GEFRA trägt das Qualitätslabel von swissstaffing, hat die Sicherheits-Charta unterzeichnet und ist bei WORKCONTROL angeschlossen. Jedes dieser Merkmale lässt sich selbst nachprüfen.
Offene Temporärstellen von GEFRA gibt es in der gesamten Deutschschweiz. Einsatzbetriebe, die kurzfristig Baupersonal brauchen, erreichen das Team über die Kontaktseite oder telefonisch in Zürich.